Schützen Sie Ihre Familie

Neben Versicherungsverträgen gibt es für die weniger schönen Wechselfälle des Lebens viele Dinge, die Sie beachten sollten, um Ihre Familie vor finanziellen und rechtlichen Problemen zu bewahren. Sorgen Sie vor für den Fall der Betreuung, den Todesfall und besonders, wenn Sie Kinder haben über eine Sorgerechtsverfügung. Als Versicherungsmakler dürfen wir Sie aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes in diesen Bereichen nicht beraten, das darf nur ein Jurist, aber wir haben Broschüren des Hessischen Ministerium der Justiz für Sie besorgt, die wir hier bei uns im Büro für Sie vorhalten. Sie finden natürlich auch viele Informationen hierzu im Internet.
Unabhängig vom Alter können Sie oder Ihre Angehörigen in Situationen geraten, in denen wir bedingt durch eine Erkrankung oder einen Unfall wichtige Dinge und Entscheidungen für das Leben nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Viele befinden sich auch heute noch in dem Irrglauben, dass hier eine automatische Vertretungsmöglichkeit durch enge Familienangehörige wie Ehepartner oder Eltern/Kinder besteht – ein weitverbreiteter Irrtum!

Sorgen Sie vor mithilfe von bestimmten Vollmachten!
So bleibt Ihre Entscheidung selbstbestimmt und wird von einer schriftlich festgelegten Person Ihres Vertrauens ausgeführt und nur so bleiben die Gerichte außen vor.
Dabei gibt es folgende wichtige Vollmachten für eine volljährige Person:
• Vorsorgevollmacht
• Patientenverfügung
• Betreuungsverfügung
Unternehmer sollten sich darüber hinaus noch mit der Unternehmervollmacht beschäftigen, Eltern mit minderjähriger Kinder mit der Sorgerechtsverfügung.

Ohne sinnvolle, eigene und rechtzeitige Entscheidungen, gibt es immer wieder Situationen bei denen es nicht zu dem kommt, was unserem Rechtsempfinden entspricht. Da muss ein Elternteil nach dem Verlust des Partners plötzlich hinnehmen dass eine völlig fremde Person über das Schicksal der gemeinsamen Kinder entscheidet oder ein Ehegatte darf nach zig Ehejahren nicht mehr für den eigenen, pflegebedürftigen und dementen Ehepartner bestimmen. Ein besonders krasses Beispiel finden Sie z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=48QvbZvfVfs
Oder geben Sie bei Youtube einfach mal „Vorsorgevollmacht“ ein…
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person ermächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder vorher bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtige wird zum Vertreter des Vollmachtgebers und entscheidet damit anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten ist daher die unbedingte Grundvoraussetzung!
Bei der Patientenverfügung weist man als (späterer) Patient seinen Bevollmächtigten und den (später) behandelnden Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen oder Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen also einander. Die Patientenverfügung benennt die Maßnahmen, die vorgenommen werden dürfen/sollen, während die Vorsorgevollmacht bescheinigt, wer die letztendlichen Entscheidungen fällt, wenn der Vollmachtgeber seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann.
Die Betreuungsverfügung ist ein Mittel, für den Fall einer anzuordnenden Betreuung. Es kann also im Voraus bestimmt werden, welche Person die Betreuung übernehmen soll und wie die Betreuung geführt werden soll, sodass hier später nicht erst das Gericht bestimmen muss.
Eine Sorgerechtsverfügung klärt die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind im Falle seines Ablebens vorstellt – also die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll, da es eben nicht selbstverständlich ist, dass dies der überlebende Elternteil alleine sein muss.
Eine Unternehmervollmacht regelt, „wie“ und vor allem „von wem“ das Unternehmen weitergeführt wird, wenn der Unternehmer dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein sollte.
Grundsätzlich müssen sich auch Banken an diese Verfügungen halten in der Praxis ist dies aber oft schwierig. Daher sollten Sie bei der Bank mit dem Bevollmächtigten zusammen deren Vollmachtsformulare zusätzlich ausfüllen.
Bei der Bundesnotarkammer besteht übrigens die Möglichkeit, Vorsorgeverfügungen (auch privatschriftliche) registrieren zu lassen. Das Zentrale Vorsorgeregister wird online geführt, sodass auch im Notfall (z. B. Betreuerbestellung durch einstweilige Anordnung) eine schnelle Onlineabfrage möglich ist: http://www.vorsorgeregister.de