Freistellungsaufträge prüfen

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Freistellungsaufträge weiterhin gültig sind. Ab 2016 muss den Banken für alle Freistellungsaufträge Ihre Steuer-Identifikationsnummer, also die des Kontoinhabers bzw. Depotinhabers, vorliegen. Anderenfalls wird auch ein bisher gültiger Auftrag unwirksam.

Aktiv werden müssen Sie, wenn Ihre Freistellungsaufträge vor 2011 gestellt wurden. Seit 2011 müssen neu gestellte Freistellungsaufträge die Steueridentifikationsnummer des Sparers enthalten, ansonsten sind sie in 2016 nicht mehr wirksam. Bei bereits bestehenden Freistellungsaufträgen muss die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers also ggf. umgehend ergänzt werden. Dies ist ein günstiger Moment auch mal wieder zu prüfen, ob Ihr Freibetrag optimal auf Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften verteilt wurde, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.

Gerne informieren wir Sie genauer und erstellen mit Ihnen, im Rahmen eines Beratungsgesprächs, eine Aufstellung, wie Sie Ihren Freibetrag sinnvoll verteilen.